Ihre Region: Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Download der AGB (pdf, 100kB)

Geltungsbereich

  • Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "Geschäftsbedingungen" genannt). Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend "Besteller" genannt) über unsere Lieferungen schließen. Das gilt auch, soweit Auftragserteilung und Bestätigung telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen.
  • Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Bestellers, die unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder ergänzende Regelungen enthalten, werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Ein Anerkenntnis ist insbesondere auch dann nicht gegeben, wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, die wir mit dem Besteller über unsere Lieferungen schließen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie ersetzen alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen uns und dem jeweiligen Besteller früher vereinbart worden sind.
  • Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Aufträge und Verträge

Aufträge sind nur im Falle der Akzeptanz durch Biontex bindend. Aufträge können über unseren Online-Shop (www.biontex.com), in schriftlicher Form (per Telefax oder Email) oder mündlich über Telefon an Biontex übermittelt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragsinhalt in schriftlicher Form (per Telefax oder Email) bestätigt wird oder durch Lieferung des Auftragsgegenstandes durch Biontex an den Auftraggeber.

Preise

  • Es gelten die Preise, die im Online-Shop am Tage der Bestellung und für das jeweilige Land oder Territorium des Bestellers gültigen Preisliste (einsehbar unter www.biontex.com). Falls durch Biontex ein schriftliches Angebot (im folgenden „Angebot“ genannt) für den Kunden erstellt wurde, so ist der für das auf diesem Angebot beschriebene Produkt oder die beschriebene Serviceleistung (im folgenden „Produkt“ genannt) festgelegte Preis für den Besteller verbindlich. Ein Angebot ist in der Regel für 30 Tage ab Erstellungsdatum gültig, außer es wird explizit ein anderes Datum im Angebot genannt.
  • Die Preise der Produkte sind in EURO oder US Dollar angegeben, exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, exklusive jeweils gültiger Zolltarife, exklusive jedweder sonstiger Gebühren und exklusive Verpackungs-, Versand- und Transportversicherungskosten. Alle produktspezifischen Steuern müssen vom Besteller getragen werden (außer solchen, die den Jahresüberschuss von Biontex betreffen), außer der Besteller kann von einer dafür relevanten Steuerbehörde ein Steuerbefreiungszertifikat vorlegen. Sämtliche vom Besteller zu tragenden Steuern und Gebühren, soweit der Biontex bekannt und vom Besteller an die Biontex zu entrichten sind, werden als separate Position auf der Rechnung vermerkt.

Zahlungen

  • Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
  • Falls die Biontex einen Kunden für kreditunwürdig hält, behält sich Biontex das Recht vor, andere Zahlungsmodalitäten zu fordern. Diese beinhalten uneingeschränkt den Sichtwechsel, ein Akkreditiv oder die Vorauskasse. Bezahlungen von Teillieferungen basieren auf Preisen versendeter Mengeneinheiten oder entsprechender Anteile jener Basismengeneinheiten.
  • Besteller dürfen nicht eigene Kosten (z. B. Bankgebühren für Geldtransfers) mit den Zahlungen unserer Rechnungsbeträge verrechnen.
  • Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er unsere Forderung während des Verzuges entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  • Mit Gegenansprüchen kann der Besteller nur aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  • Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Unternehmer, so ist ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche ausgeschlossen.

Kreditbedingungen

Biontex darf nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit einen dem Besteller gewährten Kredit zeitlich oder volumenmäßig limitieren oder aufkündigen, den Versand von Produkten aussetzen, die Bezahlung vor Versand des Produktes einfordern oder andere Absicherungen einfordern, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers unter Beweis stellen. Falls innerhalb von 30 Tagen keine Zustimmung vom Besteller für die Befolgung der geforderten geänderten Zahlungsbestimmungen erfolgt ist, oder es versäumt wurde, eine adäquate Kostendeckung der Biontex zu versichern, darf die Biontex unbeschadet jeglicher anderer Rechte oder Pflichten, zu folgenden Maßnahmen greifen:

  • Unter Mitteilung des Bestellers wird diese Unterlassung oder Verweigerung als Nichtanerkennung jenes Bestellanteils behandelt, der nicht komplett erfüllt ist, wobei die Biontex alle weiteren Lieferungen stornieren kann, ungeachtet dessen, dass die Bezahlung für das nicht widerrufene Produkt sofort fällig und zu bezahlen ist.
  • Lieferungen werden nur unter Eigentumsvorbehalt und mit Barzahlung per Nachnahme durchgeführt.

 

Frist für Lieferungen oder Leistungen

  • Lieferfristen und Liefertermine sind nicht verbindlich und gelten nur annähernd, es sei denn, dass eine bindende Frist oder ein bindender Termin ausdrücklich vereinbart wird. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Besteller mitgeteilt wurde.
  • Liegen Umstände bei uns vor, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit unserer Leistung werden wir den Besteller unverzüglich darüber informieren sowie unverzüglich eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitraums.
  • Ist dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht mehr zumutbar, so ist er berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlicher Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Besteller ist, dass er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind im Rahmen der Regelung unter „Haftung“ ausgeschlossen.

Versand und Gefahrübergang

  • Alle Lieferungen der Produkte erfolgen, sofern nicht anderweitig vereinbart, unter der Zahlungsbedingung EXW gemäß INCOTERMS 2000.
  • Ist der Besteller Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
  • Ist der Besteller Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache an den Besteller oder an eine Person oder Agentur (z.B. Zentraler Wareneingang, Apotheke etc.), die vom Besteller zur Warenannahme beauftragt ist, auf diesen über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

Rücktrittserklärung und Aufschub

Eine ordentliche Bestellung kann nicht vom Besteller storniert werden. Jedoch kann der Besteller, sofern dies nicht anderweitig im Angebot der Biontex angegeben ist, einmalig den Versand des Produktes sofern es sich um Reagenzien bzw. Consumables handelt, maximal um 30 Tage aufschieben gegen vor dem Liefertermin rechtzeitiger Vorlage einer schriftlichen Nachricht an Biontex, bei anderen Produkten mindestens 10 Tage vor dem angekündigten Auslieferungstermin.

Annahmeverweigerung

Jegliche Reklamation eines beschädigten, fehlenden oder fehlerhaften Produktes muss Biontex in schriftlicher Form vom Besteller innerhalb 7 Tage nach Annahme des Produktes mitgeteilt werden. Zudem muss, außer anderweitig vereinbart, der Besteller das verweigerte Produkt unmittelbar an Biontex zurückschicken. Hierzu ist jedoch, außer anderweitig vereinbart, eine schriftliche Zustimmungserklärung von Biontex notwendig. Biontex kann jegliches Produkt, welches nicht fristgerecht oder ohne schriftliche oder anderweitig vereinbarte Zustimmung zum Rückversand zurückversendet wird verweigern. Bei gültigen und fristgerechten Reklamationen kann Biontex, nach eigener Wahl, das Produkt reparieren oder durch ein identisches oder substantiell identisches Produkt ersetzen. Dies sind für den Besteller, mit Ausnahme von vertraglich geregelten Gewährleistungsansprüchen, die einzig möglichen Nachbesserungen für ein beschädigtes, fehlendes oder fehlerhaftes Produkt.

Eigentumsvorbehalt

  • Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  • Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Produkten einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach §771 ZPO.
  • Übersteigt der Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

Gewährleistung

  • Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Besteller setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Biontex garantiert dafür, dass alle gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Kunden ihrer Spezifikation gemäß deren Analysenzertifikat entsprechen. Die Gewährleistungsfrist ist abhängig vom jeweiligen Produkt und entspricht dem auf dem Produktlabel aufgedruckten Haltbarkeitsdatum.
  • Nach unserer Wahl ersetzt Biontex mangelhafte Ware kostenfrei für den Besteller. Falls nach kostenlosem Umtausch der Ware die Produktspezifikation noch nicht erfüllt sein sollte, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Kunden, im speziellen für Schäden und auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind eventuelle Rechte, die sich aus dem Artikel „Haftungsausschluss für geistiges Eigentum“ dieser Geschäftsbedingungen ergeben könnten.
  • Biontex garantiert nicht für Produkte, die vom Kunden mit anderen chemischen Produkten gemischt, kontaminiert oder anderweitig in Verbindung gebracht wurden. Biontex gibt ausdrücklich an, dass alle vertriebenen Produkte nur für den Gebrauch in Forschung und Labor bestimmt sind. Biontex liefert nur an öffentliche Institutionen der Forschung, Diagnose und Lehre und an technisch orientierte Unternehmen. Biontex lehnt jegliche Gewährleistung für Produktmängel (z.B. chemische Verunreinigungen) ab, die von unsachgemäßer Handhabung und Lagerung, Verwendung im Haushalt und Anwendung an Menschen und Tieren herrühren. Alle Produkte, die von Biontex vertrieben werden, dürfen nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze und Regeln bezüglich Versand, Lagerung, Verarbeitung und Handel der Produkte. Biontex gibt ausdrücklich keine Gewährleistung für Schäden, die durch Missachtung jener Gesetze und Regeln zustande gekommen sind.

Haftungsausschluss für geistiges Eigentum

Diese Vereinbarung gilt nur in Zusammenhang mit den in diesem Artikel nachstehenden Einschränkungen und der Erfüllung der in diesem Artikel bezeichneten Pflichten des Bestellers:
Biontex vereinbart hiermit, den Besteller vor jeglichem aufgrund Urheberverletzung verursachten Schaden zu bewahren und den endgültig über ein gegen den Besteller angestrengtes Gerichtsverfahren durch Urteilsspruch anerkannten Schaden zu ersetzen, aber nur für den Fall, dass dieses Verfahren auf der Klage basiert, dass die Herstellung oder der Verkauf des Produktes ein Europäisches oder ausländisches Patent, Copyright, Trademark oder jegliches andere geistige Eigentum eines Dritten verletzt.
Die Pflichten des Bestellers: Der Besteller muss unmittelbar nach bekannt werden eines jeglichen ihm zugetragenen obig beschriebenen Anspruches Biontex in schriftlicher Form unter Beschreibung dieses Anspruches in Kenntnis setzen. Der Besteller wird mit Biontex kooperieren und jegliche angemessene Unterstützung gewähren, im Falle auftretender Kosten auf Kosten von Biontex, um diesen Anspruch abzuwehren bzw. zu regulieren. Allein Biontex hat die Verfügungsgewalt, eine solche unter diesem Artikel bezeichnete Klage abzuwehren und/oder zu regulieren.

Rechtsmittel bei Rechtsverletzung, Rechte der Biontex, Ausnahmen: Falls ein Produkt oder ein Teil davon Prozessgegenstand eines zivilen oder eines anderen Gerichtsverfahrens ist, dessen Inhalt die Klage auf Verletzung eines von einem Dritten beanspruchten geistigen Eigentums ist, oder, nach Biontex` Ansicht, eine solche Klage für wahrscheinlich ist, hat die Biontex nach eigener Wahl das Recht entweder:

  • das Recht für den Besteller zu besorgen, das Produkt weiter zu benutzen
  • das Produkt auszutauschen oder so zu modifizieren, dass keine Verletzung mehr vorliegt
  • den Besteller aufzufordern, das Produkt zurückzugeben, und darüber, den aktuell bezahlten Preis zurück zu erstatten, abzüglich eines angemessenen Betrages für dessen Gebrauch, Beschädigung oder Veralterung
  • das Rechtschutz verletzende Produkt zu substituieren durch ein geeignetes, nicht verletzendes Produkt

Biontex übernimmt keine Haftungsverpflichtung oder jegliche andere Verpflichtung für jegliche Rechtsverletzungen basierend auf:

  • den Gebrauch des Produktes in Kombination mit irgend einem anderen Produkt, welches nicht von Biontex geliefert wurde, oder für die Absicht dazu, oder jegliche vom Besteller oder einem Dritten durchgeführte Modifikation des Produktes, wenn ohne diese Kombination oder Modifikation die Rechtsverletzung nicht eintreten würde, oder
  • jeglicher Modifikation, Markierung oder Markenkennzeichnung, die aufgrund der Anforderung des Bestellers von Biontex durchgeführt wurde.

Die voran stehenden Statuten bezeichnen die vollständige Haftungsverpflichtung von Biontex und die ausschließlichen Rechtsmittel des Bestellers für jegliche Verletzung oder Verletzungsklage bezüglich eines Patents, Copyrights, Handelsgeheimnisses oder anderen geistigen Eigentums durch ein Produkt oder durch Teile davon oder durch den Gebrauch davon.

Haftung

  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Lieferung mangelhafter Ware stellt als solches nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht dar.
  • Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Vertragsparteien stimmen damit überein, dass die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schadenshöhe in keinem Falle höher als der Auftragswert ist.
  • Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verjährung von Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung wird hierdurch nicht berührt.
  • Eine weitergehende Haftung ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
  • Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Vertraulichkeit/Datenschutzerklärung

Biontex stellt sicher, dass jegliche Kundendaten gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz verarbeitet, aufbewahrt, übertragen und verwendet werden.

Verschiedenes

  • Für den Fall, dass irgendein Artikel dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unvollständig sein sollte, bleiben alle anderen Artikel dieser Geschäftsbedingungen unberührt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Es steht uns frei, den Besteller auch an seinem Wohnsitz, Sitz oder Ort einer Zweigniederlassung zu verklagen.
  • Der Wiederverkauf unserer Waren an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form nicht erlaubt.

Haftungsausschluss bezüglich unserer Sicherheitsdatenblätter

Alle in unseren Sicherheitsdatenblättern vorhandenen Informationen, Daten und Empfehlungen basieren auf von Biontex Laboratories GmbH angemessenen Recherchen und Nachforschungen und sind nach bestem Wissen korrekt angegeben. Jedoch kann Biontex nicht die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Alle von Biontex vertriebenen Materialien und Gemische können unbekannte Gefahren beherbergen und sollten grundsätzlich mit Vorsicht behandelt werden. Falls für notwendig und angemessen erachtet, sollte man von einem erfahrenen Experten eine unabhängige Beratung über Risiken im Umgang oder durch Ausgesetztheit mit diesen Materialien einholen. Biontex schließt bezüglich der Angaben in den Sicherheitsdatenblättern jegliche Gewährleistung bezüglich Patentverletzungen, die gesetzliche Mängel- und Eignungsgewährleistung aus. Das einzige und exklusive Rechtsmittel des Kunden im Zusammenhang mit Mängeln in Zusammenhang mit Inhalten in den Sicherheitsdatenblättern ist nach Biontex Wahl der Umtausch des Produktes oder die Rückgabe des Produktes und Erstattung des Kaufpreises. In keinem Falle ist Biontex haftbar für beiläufige Schäden oder Folgeschäden inklusive entgangener Gewinne.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Biontex Laboratories GmbH gelten ab 01. Januar 2017. Sie ersetzen alle früheren Versionen.